“Bei sinkenden Fallzahlen im Wildvogelbereich trifft es nach vor fünf Wochen ausgerufener Stallpflicht zusehends Geflügelbetriebe, in denen die Seuche ausbricht. Seltsam, angesichts der Tatsache, dass es hier ja aufgrund der Stalllpflicht und Biosischerheitsmaßnahmen eigentlich nicht mehr zu Eintragungen des H5N8-Virus hätte gekommen sein dürfen….

Wir fragen uns, wie die Ministerien die Maßnahme der Aufstallung ausgedehnt und unter alleiniger Berufung auf das Friedrich-Loeffler-Institut rechtfertigen wollen – es gibt genug Gegenthesen zur Verbreitung der Viren, es gibt genug Gründe, den Status Quo zu hinterfragen.

Denn nach wie vor gilt: H5N8 wurde in nur vergleichsweise wenigen Fällen bei Wildvögeln gefunden und ist nicht auf den Menschen übertragbar.

Deswegen wehren wir uns gegen die Stallpflicht als „flächendeckende Maßnahme“, gegen Keulungen gesunder Tiere, machen Vorschläge, wie man anders verfahren könnte und streben langfristig die Überarbeitung der bestehenden Geflügelpestverordnung an.

Es geht hier um die Hinterfragung von Verordnungen – ihrer Sinnhaftigkeit, deren Grenzen, und Fakten, gesammelt von betroffenen Personen und unabhängigen Wissenschaftlern

– Es dürfen keine Tiere nur aufgrund eines Verdachtes und somit sinnlos gekeult werden.
– Verordnungen, die sich rein aus den Erkenntnissen eines einzigen dafür beauftragten Institutes ergaben, müssen aufgrund diverser aktueller und anders lautender, kritischer Berichterstattungen maßgeblich überprüft werden.

Wir sprechen einer Seuche nicht ihre Gefährlichkeit ab – aber wir wollen eine adäquate Einschätzung der aktuellen Seuchenlage und eine angemessene Reaktion auf anders lautende Fakten als die, die das FLI nennt und deutet.