Als verlässliches Fundament für einen lebendigen Ort
Rund um das Kloster Schlehdorf hat sich mit der klösterlichen Transformation ein Ort entwickelt, der die traditionellen, oftmals christlich geprägten Lebens- und Arbeitsweisen und die daraus entstandene Kulturlandschaft in das 21. Jahrhundert übersetzt. Alle hier tätigen Akteure eint der Wunsch, den Ort auch künftig als gemeinwohlorientierte, wertebasierte, weltoffene und kulturelle Einheit zu bewahren. Um dies zu erreichen, bedarf es vor allem einer dauerhaften und stabilen finanziellen Unabhängigkeit. Mit einer Bürgerstiftung kann dies gelingen!
Von der Idee zur Stiftung
Am Klostergut hat sich eine Arbeitsgruppe gebildet, die die Stiftungsgründung vorbereitet. Hierzu gehören neben der Erstellung eines Entwurfs der Stiftungssatzung vor allem die Ausarbeitung eines Businessplans. Der Businessplan enthält Festlegungen zur Vermögensverwaltung, mit deren Erträge die Stiftungszwecke umgesetzt werden. Und er erklärt, mit welchen Maßnahmen das erreicht werden kann.
Ziele der Bürgerstiftung
Die Stiftung soll mit den Erträgen aus dem Stiftungskapital vielfältig gemeinnützige Zwecke fördern:
- der Schutz von Natur und Umwelt auf den ehemals klostereigenen Flächen, inkl. der Landschaftspflege und der Förderung von Artenvielfalt
- Bildungsmaßnahmen sowie integrative und pädagogische Angebote, die sich auf die Ziele der Bürgerstiftung beziehen
- die Vermittlung kultureller Traditionen und werteorientiertem Austausch
- die Unterstützung solidarischer und sozialer Wohn-, Lebens- und Arbeitsformen
- die Bereitstellung von Hilfen für bedürftige Menschen am Klosterareal
- die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements, um die Stiftungszwecke zu erreichen
Wir suchen Gründungsstifter:innen
Eine wichtige Aufgabe der Arbeitsgruppe ist es, genügend interessierte Menschen zusammenzubringen, die sich vorstellen können die beabsichtigte Bürgerstiftung zu gründen. Das ist bereits ab einem Betrag von 5.000 bis 10.000 Euro möglich. Erst mit einer ausreichenden Höhe von Grundkapital, das als Grundstockvermögen die Basis der künftigen Stiftung bildet, können wir anerkannt werden. Die zuständige Genehmigungsbehörde ist in unserem Fall die Regierung von Oberbayern.
Bevor der Genehmigungsprozess startet und die erforderlichen Dokumente dort eingereicht werden können, ist geplant, in einem Treffen aller Gründungsstifterinnen und Gründungsstifter die letzten noch offenen Fragen rund um die Stiftungsgründung zu klären. Hierzu gehören vor allem die finale Verabschiedung der Stiftungssatzung und des Businessplans sowie die Festlegung des Namens der Stiftung.
Eine Stiftung ist ein rechtlich verselbständigtes Vermögen, das zur dauernden und nachhaltigen Erfüllung der von einem oder mehreren Stiftern festgelegten Zwecke bestimmt ist.
Die Zwecke sind in einer Stiftungssatzung beschrieben und können nach Genehmigung der Stiftung durch die zuständige staatliche Behörde kaum noch geändert werden. Dieser sogenannte Ewigkeitscharakter einer Stiftung stellt sicher, dass die aus dem Stiftungsvermögen erwirtschafteten Erträge auf Dauer nur zur Erreichung der oftmals gemeinnützigen Stiftungszwecke eingesetzt werden. Mit einer Stiftung können also Stifterinnen und Stifter auf unbestimmte Zeit, und sogar über den Tod hinaus, aus ihrer Sicht unterstützenswerte Projekte oder Anliegen fördern.
Wieso eine Bürgerstiftung?
Von den denkbaren Stiftungsmodellen kommt die Bürgerstiftung dem am Ort praktizierten solidarischen Grundgedanken am nächsten. Bürgerstiftungen sind wirtschaftlich und politisch unabhängige, gemeinnützige Stiftungen von Bürgern für Bürger mit möglichst breitem Stiftungszweck. Bürgerstiftungen engagieren sich nachhaltig und dauerhaft für das Gemeinwesen in einem geographisch definierten Raum. Anders als klassische Stiftungen einzelner vermögender Personen bieten Bürgerstiftungen die Möglichkeit, von mehreren Personen gegründet zu werden. Auch kleinere Zustiftungen sind möglich, so dass Bürgerstiftungen letztlich von einer Vielfalt von Stifterinnen und Stiftern errichtet und getragen werden können. Das durch Bürgerstiftungen geförderte bürgerschaftliche Engagement setzt somit das am Ort gelebte solidarische Miteinander in idealer Weise fort.
Zeitplan
Wir streben eine erfolgreiche Stiftungsgründung noch im Jahr 2026 an. Ziel ist es zur Jahresmitte 2026 durch Einreichung der erforderlichen Dokumente eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts bei der Regierung von Oberbayern anzumelden. Zentrale Meilensteine dabei sind:
- Aufbau eines ausreichenden Grundstockvermögens für die zu gründende Stiftung
- Erstellung der Stiftungssatzung und eines Businessplans
- Durchführung eines Treffens mit allen Gründungsstifter:innen zur finalen Verabschiedung der Gründungsdokumente
Entscheidend für das weitere Vorgehen ist demnach, zügig genügend an der Stiftungsgründung interessierte Menschen zu finden, die bereit sind, der Stiftung eigenes Vermögen zur Verfügung zu stellen. Sobald dies der Fall ist, soll zu einem Gründungstreffen eingeladen werden.
Kontakt
Bei Interesse stellen die Mitglieder der Arbeitsgruppe gerne weitere Informationen zur Verfügung. Zu erreichen sind wir unter email hidden; JavaScript is required. Michael Heusel-Weiss ist Genossenschaftsmitglied und Jurist und koordiniert die Arbeitsgruppe.
Wir würden uns freuen, gleich zum Start eine breite Basis an engagierten Menschen zusammenzubringen, die bereit sind, dem lebendigen Ort rund um das Kloster Schlehdorf ein verlässliches Fundament zu geben.
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