„Genossenschaft ist, wenn man sich gemeinsam selber hilft.“

Unsere Strukturen

Die Genossenschaft KlosterGut Schlehdorf eG ist beim Registergericht München unter der Nummer GnR 2607 eingetragen. Gegründet im Jahr 2012, firmierte sie bis Mitte 2015 unter ReWiG Schlehdorf eG.

Als geschäftsführende Vorstände sind Manfred Gaßner, Mark Rochlus und Sebastian Kukula bestellt. Die wichtigen strategischen Entscheidungen werden, sofern nicht im Aufsichtsrat oder durch die Mitgliederversammlung zustimmungspflichtig, im Leitungsteam besprochen. Im Leitungsteam sind alle Bereiche des KlosterGut vertreten. Darüber hinaus findet monatlich ein Hof-Forum statt, zu dem alle sich aktiv einbringenden Genossinnen und Genossen eingeladen sind. Das Hof-Forum informiert zeitnah über Geschäftsvorfälle und dient beispielsweise mit Hilfe von Stimmungsbildern auch dazu, dass Entscheidungen gemeinsam vorbereitet und getragen werden.

Der Aufsichtsrat setzt sich aus fünf Personen zusammen. Aktuell sind dies Rolf Merten (Vorsitzender), Anke Petznik (stellv. Vorsitzende), Anne Halfmann, Ulrike Dietrich und Volkmar Müller. Die Mitglieder des Aufsichtsrates sind für drei Jahre ins Amt gewählt und werden rotierend bestimmt, d.h. je ein Drittel der Sitze steht bei der jährlichen Mitgliederversammlung zur Wahl. 

Mitglied werden!

Als solidarische und gemeinwohlorientierte Genossenschaft sind wir auf Unterstützung angewiesen! Investierende Mitglieder, die mit einem Darlehen zur langfristigen Sicherung der erworbenen Flächen beitragen sind ebenso willkommen wie Menschen jeden Alters, die sich operativ einbringen möchten.

Der Beitritt zur Genossenschaft erfolgt mit (mindestens) einem Geschäftsanteil á 1.000 Euro. Jedes Mitglied hat in der jährlich stattfindenden ordentlichen Generalversammlung eine Stimme, unabhängig von der Anzahl der gezeichneten Anteile. Die Versammlung findet in der Regel im Juni statt. Darüber hinaus erhalten unsere Mitglieder attraktive 10% Nachlass auf alle Einkäufe im Hofladen und auf Hofprodukte.

Gut zu wissen: mit der Mitgliedschaft gehen generell keine Verpflichtungen einher, es gibt keinen Jahresbeitrag und auch keine sogenannte Nachschusspflicht in der Satzung. Gezeichnete Anteile können mit einer Frist von 12 Monaten zum Jahresende gekündigt werden.

Aktuell hat die Genossenschaft 260 Mitglieder (Stand 01.01.2024).

 

Dokumente

iconPDF Beitrittserklärung, Stand 12.07.2023

iconPDF Satzung KlosterGut Schlehdorf eG, Stand 18.06.2023

iconPDF Allgemeine Geschäftsordnung, Stand 22.05.2022

Merken

Der Begriff Genossenschaft wurzelt im altdeutschen Wort „noz” (=Vieh). Die gemeinsame Viehhaltung war Angelegenheit der „ginozcaf”. Wer Anteil am Vieh bzw. an einer Viehweide hatte, wurde als „ginoz” bezeichnet. Aus dem „ginoz” wurde im Mittelhochdeutschen der „genoz” und in der Neuzeit der „Genosse”. – aus „Geschichte der Genossenschaften”

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